schreibwaren und schreibwarenhandel: Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen bezeichnet man mit Büromaterial alle Verbrauchsgüter im Büroalltag (z. B. Kopierpapier, Druckertinte, Toner, Radiergummis und Schreibgeräte wie Kugelschreiber oder Bleistifte). Darüber hinaus können alle Güter mit einem Anschaffungswert bis zu 60 Euro netto, die im Büro von Unternehmen eingesetzt werden, z. B. Locher, Heftgeräte, Taschenrechner, Spitzmaschinen oder Kleinmöbel nach deutschem Steuerrecht wie Büromaterial behandelt werden.
Ein Impressum (lat.: „das Ein-/Aufgedruckte“; Plural: Impressen) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt.
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